Evaluierung der Psychischen Belastungen

„Wertschätzung ist die schönste Form der Anerkennung“

Franz Ferstl

Die Durchführung der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 2 Abs. 7 ASchG geregelt.

Diese Evaluierung ist seit der AschG-Novelle 2012 verpflichtend und in regelmäßigen Abständen in Betrieben durchzuführen. Das Ziel ist, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen innerbetrieblich festzulegen.
Bei diesem Prozess und auch bei den Vor- und Nachbereitungen unterstütze ich Sie gern.

Im Vorfeld wird eine sogenannte Steuerungsgruppe mit zuständigen Personen gebildet, die gemeinsam den Ablauf der Evaluierung planen.

Die psychischen Belastungen werden mittels standardisierten Erhebungsinstrumenten erfasst, in Gruppen- oder Einzelinterviews verfeinert und unter fachlicher Anleitung lösungsorientiert bearbeitet. Die entstandenen Verbesserungsvorschläge werden dem Führungsteam vorgelegt. Gern mehr dazu bei mir persönlich.

Denken Sie daran, dass ihre MitarbeiterInnen Ihr Interesse an deren Wahrnehmungen ihres Arbeitsumfeldes als Wertschätzung empfinden werden und konstruktive Vorschläge dazu gemeinsam erarbeiten können!

Diese Seite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.